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Fachbeitrag

Kinderschutz rund um die Uhr
Gefährdungsmeldungssofortdienst (GSD) im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln

Als Reaktion auf Vernachlässigungsfälle mit Todesfolge hat der Gesetzgeber den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Kinder- und Jugendhilfegesetz – Sozialgesetzbuch Band VIII – durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ab dem 01.01.2005 mit verschiedenen Normen präzisiert und verstärkt.

Aufgrund dieser und anderer Änderungen der gesetzlichen Vorgaben sowie der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung mit erhöhtem Fokus auf das Wohl von Kindern und Jugendlichen, wurden die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in den Jugendämtern in den letzten Jahren bundesweit stetig steigenden quantitativen und qualitativen Anforderungen ausgesetzt.

Am 04.03.2008 beschloss der Rat der Stadt Köln zur sach- und bedarfsgerechten Bearbeitung der zunehmenden Zahl von Gefährdungsmeldungen einen gesonderten Dienst im Amt für Kinder, Jugend und Familie einzurichten – den Gefährdungsmeldungssofortdienst (GSD).

Der GSD nahm zunächst in 3 Stadtbezirken in den jeweiligen Bezirksjugendämtern am 01.02.2009 seine Arbeit auf; nach entsprechender Erprobung und Evaluation der konzeptionellen Qualitätsstandards und Prüfung des quantitativen Bedarfs wurde der Dienst sukzessive bis zum 01.02.2010 auf alle 9 Bezirksjugendämter der Stadt Köln ausgeweitet.
Die Einführung des GSD beinhaltete die Zusetzung von insgesamt 45 Vollzeitstellen – zusätzlich zu den bereits bestehenden 217 Vollzeitstellen im ASD.

Einstellungsvoraussetzung für eine Tätigkeit im GSD ist eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in einem Arbeitsbereich der Jugendhilfe. Der Wechsel vom ASD in den GSD ist nach entsprechender Erfahrungszeit möglich, die Einstellung in den GSD erfolgt jedoch häufig im Rahmen von externen Personalauswahlverfahren.

Im Folgenden werden die Aufgaben des GSD beschrieben, sowie die Entwicklung des Dienstes in den letzten 10 Jahren hinsichtlich der fachlichen Anforderungen, der Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern und bei Kooperationspartnern analysiert und bewertet. Abschließend erfolgt eine Darstellung der fachlichen Konsequenzen der Einführung des Dienstes bezogen auf die Bearbeitung von Kinderschutzfällen im Jugendamt der Stadt Köln.

Die Aufgaben des GSD

Die Mitarbeitenden des GSD sind im Wesentlichen zuständig für die Bearbeitung von Fällen akuter Kindeswohlgefährdung. Die Arbeit des GSD beruht auf 4 Aufgabensäulen:

Sicherstellung des Tagesdienstes

Die Mitarbeitenden des GSD nehmen zu den regulären Geschäftszeiten des Jugendamtes – werktags von 08:00 bis 16:15 alle Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen und anderen pädagogischen Fachkräften entgegen. Sie klären den jeweiligen Bedarf, leiten an zuständige Stellen weiter und führen ggf. Kurzberatungen durch.

Die Aufnahme und Bearbeitung von Gefährdungsmitteilungen

Die Mitarbeitenden des GSD nehmen alle Meldungen mit dem Verdacht auf eine (vermutete) Kindeswohlgefährdung entgegen und bewerten diese unter Abschätzung des Gefährdungsrisikos. Die Bewertung erfolgt wie gesetzlich vorgesehen, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte.
Der GSD überprüft nach entsprechender kollegialer Beratung die gemeldete Situation je nach Bedarf – im häuslichen/familiären Umfeld, in der Schule/Kita, im Gespräch in der Dienststelle. Die Überprüfung erfolgt stets unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips.

Der GSD leitet je nach Notwendigkeit entsprechende Schutzmaßnahmen ein – hierzu gehören die Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII, die Erteilung von Auflagen an die Sorgeberechtigten und die Überprüfung derselben nach einem festgelegten Zeitraum.

Ausnahme: Wenn die Gefährdungsmitteilung einen bereits laufenden ASD-Fall betrifft, erfolgt die Überprüfung der Meldung unter Federführung des ASD im Zusammenwirken mit einem Mitarbeitenden des GSD.

Sicherstellung der Erreichbarkeit des Jugendamtes bei Gefährdungsfällen außerhalb der regulären Geschäftszeiten

Der GSD steht an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für die Prüfung und Bearbeitung von Meldungen mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bereit. Somit ist am Abend, in der Nacht, sowie an Wochenenden und Feiertagen die Erreichbarkeit des Jugendamtes für die Meldung einer (vermuteten) Kindeswohlgefährdung durchgängig gegeben.
Außerhalb der Geschäftszeiten sind jeweils 3 Mitarbeitende im Dienst. Eine Fachkraft leistet den Bereitschaftsdienst, 2 Fachkräfte befinden sich in Rufbereitschaft. Eingehende Gefährdungsmitteilungen werden telefonisch beraten, bei Bedarf erfolgt eine Überprüfung der Situation vor Ort unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips. Je nach Notwendigkeit erfolgt die Einleitung von Sofortmaßnahmen, bzw. die Durchführung einer Inobhutnahme
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft werden nicht in der Dienststelle, sondern zu Hause durchgeführt. Die Mitarbeitenden sind entsprechend mit Laptops und Diensthandys ausgestattet. Erforderliche Einsätze/Hausbesuche während der Rufbereitschaft werden mit dem Taxi absolviert.
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft werden mit finanziellen Zulagen vergütet; die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten nach Einsätzen in der Nacht und am Wochenende werden selbstverständlich beachtet.

Beratung als Kinderschutzfachkraft gem. § 8a SGB VIII

Die Mitarbeitenden des GSD, sowie auch des ASD, sind qua Funktion „insoweit erfahrene Fachkräfte“ im Kinderschutz und somit Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für die Fachkräfte in Kitas und Schulen, wenn diese die Vermutung haben, dass sich ein Kind in einer gefährdenden Situation befindet.
Die Mitarbeitenden des GSD führen in diesem Kontext auch anonyme Beratungen von Fachkräften durch. Je nach Gefährdungslage fordern sie die Fachkräfte auf, eine offizielle Mitteilung gem. § 8a SGB VIII zu machen, um sodann als GSD im Rahmen des Wächteramtes entsprechend tätig werden zu können.

Interne Schnittstelle zum ASD

Der GSD ist zuständig für die Überprüfung und Bearbeitung von Fällen akuter Kindeswohlgefährdung. Das bedeutet in der Folge, dass nach Abwendung der akuten Gefährdung eines Minderjährigen – sei es durch eine Inobhutnahme oder Erteilung und Überprüfung einer Auflage an die Sorgeberechtigten – die Zuständigkeit des GSD endet.

An dieser Stelle ergibt sich eine enge, zum Teil überlappende Schnittstelle zum ASD. Die Übergabe eines Falles vom GSD an den ASD erfolgt je nach Dringlichkeit des weiteren Bedarfs der Familie, bzw. des Kindes, als „warme Übergabe“, d.h. im Rahmen eines kollegialen Gespräches unter Übermittlung aller notwendigen Daten. Dem ASD obliegt sodann die Einleitung der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII und bei entsprechendem Bedarf die Einrichtung einer passgenauen ambulanten oder stationären Hilfe für den Minderjährigen/die Familie.

Diese Übergabe gestaltet sich in der Regel unproblematisch und konstruktiv, dennoch birgt die Situation ein gewisses Potential an Reibungsverlusten durch unterschiedliche Abläufe und nicht immer übereinstimmende fachliche Sichtweisen der beteiligten Dienste. Seit Einführung des GSD wurde daher insbesondere an dieser Schnittstelle intensiv gearbeitet, um die Übergabe im Sinne der betroffenen Klientel möglichst optimal zu regeln. Ein für beide Dienste stadtweit geltendes Schnittstellenpapier wurde erarbeitet, erprobt und modifiziert. Zudem wird im Rahmen von Fortbildungen und Fachtagungen für beide Dienste eine gemeinsame fachliche Haltung zu den Themen akute und latente Kindeswohlgefährdung und den damit verbundenen Handlungsschritten angestrebt. Nicht zuletzt trägt auch die im Jahre 2014 unter breiter Beteiligung auf Mitarbeitenden- und Leitungsebene erarbeitete Richtlinie zum Minderjährigenschutz dazu bei, ein gemeinsames Selbstverständnis hinsichtlich der zu bearbeitenden Kinderschutzfälle zu entwickeln und zu verstetigen.
In laufenden Fällen des ASD wird der GSD mit seiner Fachexpertise gerne und häufig zur kollegialen Beratung hinzugezogen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird. Die Begleitung des GSD zur Überprüfung von Meldungen vor Ort wird wie vorgesehen genutzt, Gefährdungseinschätzungen erfolgen gemeinsam auf Augenhöhe und konstruktiv.
Die Übernahme des Tagesdienstes und die Sicherstellung der Erreichbarkeit des Jugendamtes, sowie die Prüfung von Fällen akuter Kindeswohlgefährdung durch den GSD werden insgesamt vom ASD als Entlastung erlebt. Die Möglichkeit zur Konzentration auf laufende Hilfefälle und Beratungstätigkeit des ASD hat sich durch Einführung des GSD deutlich erhöht.

Externe Schnittstellen und Kooperationen

Die Einführung des GSD und insbesondere die Gewährleistung der permanenten Erreichbarkeit des Jugendamtes in diesem Kontext wurden von externen Kooperationspartnern, wie Polizei, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderkrankenhäusern, Flüchtlingseinrichtungen, Kitas und Schulen sehr begrüßt.
Um die Zusammenarbeit verbindlich zu regeln, sowie Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Angebote transparent darzustellen, wurden mit den einzelnen Partnern Kooperationsvereinbarungen erarbeitet. Die Vereinbarungen werden in jährlich stattfindenden Kooperationsgesprächen auf Praxistauglichkeit geprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Erfahrung zeigt auch nach vielen Jahren, dass die Aufgaben des Jugendamtes im Kinderschutz insbesondere in sehr komplex aufgestellten institutionellen Systemen wie z.B. Schulen, nach wie vor nicht vollumfänglich bekannt und häufig von falschen Erwartungen geprägt sind. Hier hat es sich als hilfreich erweisen, dass die Mitarbeitenden des GSD für jeweils fest zugeordnete Schulen in den Stadtbezirken als verbindliche Ansprechpartner fungieren. Der GSD stellt zudem seine Arbeit in regelmäßigen zeitlichen Abständen in den Schulen vor.

Kinderschutz in Corona-Zeiten

Auch in den Hochphasen der Pandemie nahm und nimmt der GSD seine Aufgaben im Dienste des Kinderschutzes durchgängig und unverändert wahr.
Die Mitarbeitenden wurden mit Schutzmasken und Schutzbekleidung ausgestattet. Über mehrere Wochen standen Leihfahrzeuge zur Verfügung, die es dem GSD ermöglichten, Fahrten zu Hausbesuchen in öffentlichen Verkehrsmitteln weitestgehend zu vermeiden.
Die Mitarbeitenden des GSD und auch des ASD erledigen ihre Aufgaben auch in diesen Zeiten mit großer Motivation und Verantwortung.

Rückblick und Analyse

Im Jahre 2019 jährte sich die Einführung des GSD zum 10. Mal. Der Dienst und seine zentrale Bedeutung im Kontext des Kinderschutzes in der Stadt Köln wurden in einem feierlichen Rahmen unter Beteiligung von Gästen aus der Verwaltung, der Politik, dem Gesundheits- und Schulwesen, der Polizei und natürlich den Kolleginnen und Kollegen des GSD gewürdigt.

Es ist im Wesentlichen festzuhalten, dass der Kinderschutz in Köln noch nie besser und umfassender aufgestellt war als zu diesen Zeiten. Die Gewährleistung eines unmittelbaren Tätigwerden des Jugendamtes bei einer vermuteten oder tatsächlichen Kindeswohlgefährdung rund um die Uhr und an jedem Tag des Jahres ist ein Qualitätsstandard auf fachlich sehr hohem Niveau. Die professionelle Erfahrung und das Fachwissen der Mitarbeitenden, aber auch die gut aufgestellten organisatorischen Rahmenbedingungen, deren Weiterentwicklung und Fortschreibung institutionell gewünscht und obligatorisch sind, machen den Dienst zu einem unverzichtbaren Bestandteil einer Verantwortungsgemeinschaft der Institutionen in Köln, die mit dem Wohl der hier lebenden Kinder und Jugendlichen betraut sind.
Gleichwohl gilt es, Wirksamkeit und Qualität des Dienstes fortlaufend zu betrachten und zu bewerten.

Dazu gehört zum einen, die vielfältigen und sich verändernden gesellschaftlichen Anforderungen zu realisieren und diesen durch Anpassung der Qualitätsstandards gerecht zu werden: Die Mitarbeitenden des GSD und ASD sind konfrontiert mit einer größer werdenden Anzahl von psychisch erkrankten Eltern und Eltern mit Suchterkrankungen. Auch die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die psychisch krank sind und für die in der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie passgenaue Hilfen geschaffen werden müssen, steigt zunehmend. Die Arbeit mit geflüchteten und zugewanderten Familien mit zum Teil kulturell bedingt abweichenden Vorstellungen von Erziehungsmethoden, sowie mit schweren psychischen Beeinträchtigungen durch Fluchterfahrungen, nimmt einen immer größer werdenden Anteil an.
Das bedeutet für die Mitarbeitenden, dass der Anspruch an deren fachliches Wissen und deren professionelle Methoden stetig steigt. Eine permanente Weiterbildungs- und Supervisionsbereitschaft, sowie hohe Flexibilität und Belastbarkeit sind unverzichtbarer Bestandteil der Professionalität. Für die Arbeitgeberin bedeutet dies, dass neben der Bereitstellung eines qualifizierten Fortbildungs- und Supervisionsangebotes auch fortlaufend zu bewerten ist, inwieweit die Personalausstattung in diesem hochverantwortlichen Arbeitsbereich auskömmlich ist und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.

Bei der Bewertung des Gesamtkontextes muss aber auch folgender Aspekt Berücksichtigung finden: Die Einführung der Spezialisierung für die Bearbeitung von Kinderschutzfällen hat zur Folge, dass Kinderschutzaufgaben im ASD rein quantitativ weniger häufig bearbeitet werden; Neufälle mit Kinderschutzthematik werden ausschließlich vom GSD übernommen, Kindeswohlgefährdungen in laufenden ASD-Fällen werden in Kooperation mit dem GSD bearbeitet.
Insbesondere neue Fachkräfte im ASD brauchen länger, um eine gewisse Routine bei der Bearbeitung von Kinderschutzfällen zu erlangen. Sowohl bei der Einarbeitung, als auch im weiteren Verlauf der beruflichen Tätigkeit ist insbesondere durch die Leitungskräfte darauf zu achten, evtl. auftretende fachliche Unsicherheiten durch Hinweise auf Fortbildungsangebote, aber auch durch Begleitung und Bereitstellung entsprechender Erfahrungsmöglichkeiten auszugleichen.

Zahlen, Daten, Fakten

Im Berichtsjahr 2019 wurden in Köln insgesamt 1.770 Inobhutnahmen durchgeführt. Pro 10.000 Jungeinwohner/Jungeinwohnerinnen entspricht dies im Mittel 34 Fällen – ein leichter Anstieg zum Vorjahr.

Im Berichtsjahr 2019 wurden 4.375 offizielle 8a-Meldungen vom GSD bearbeitet. Davon wurden 504 Fälle im Ergebnis als akute Kindeswohlgefährdung und 500 Fälle als latente Kindeswohlgefährdung gewertet. In etwa 800 Fällen wurde keine KWG, aber ein erzieherischer Hilfebedarf festgestellt.

Referent:in

Renate Schäfer-Sikora
Abteilungsleiterin der Bezirksjugendämter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln

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