Erziehungs- und Familienberatung befindet sich in Deutschland an einer zentralen Schnittstelle zwischen sozialer und gesundheitsrelevanter Infrastruktur. Ihre derzeitigen Aufgaben sind groß wie selten, finden diese zudem vor immer unsicherer werdenden politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen statt. Der Beitrag skizziert die Gegenwart und das Aufgabenprofil des Arbeitsfeldes im Jahr 2026.
Die Erziehungs- und Familienberatung ist eine freiwillige, niedrigschwellige und kostenfreie Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext der Hilfen zur Erziehung des achten Sozialgesetzbuches (§§ 27 ff. SGB VIII). Sie wird von Einrichtungen kommunaler Trägerschaft oder von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht. In der Regel kann sie von den Ratsuchenden direkt ohne Zuweisung des Jugendamts, z. B. im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII, in Anspruch genommen werden. Das Beratungsangebot einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle richtet sich an Eltern, sonstige Erziehungsberechtigte, Familien und junge Menschen mit dem Ziel, individuelle und familienbezogene Probleme zu bewältigen. Sie hilft bei der Klärung und Bewältigung der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungs- und Beziehungsfragen und unterstützt bei Trennung und Scheidung. Dafür bietet sie vornehmlich einzel- und gruppentherapeutische Angebote sowohl für Eltern als auch für Kinder und Jugendliche an. Der gesetzlich festgeschriebene Passus, dass „Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken [sollen], die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind“ (§ 28 SGB VIII), weist heute noch auf die fachlich und historisch begründete Multidisziplinarität hin, die für alle Beratungsstellen dieses Typs, konstitutionell ist.
Wie zahlreiche Erhebungen zeigen, arbeiten heute in Erziehungsberatungsstellen vorwiegend Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen (bke, 2022). Weitere anzutreffende Berufsgruppen sind daneben Pädagog*innen/ Erziehungswissenschaftler*innen, Heilpädagog*innen, aber auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Andere Professionen, wie Soziolog*innen, Theolog*innen oder Kindheitspädagog*innen finden sich eher selten, und Ärzt*innen und Jurist*innen stehen den Stellen häufig nur als Honorarkraft flankierend zur Verfügung. Unabdingbar für das Fachteam ist die Unterstützung durch Verwaltungsfachkräfte unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen an die Teamassistenz einer Beratungsstelle (vgl. Abb. 1). Fachkräfte in der Erziehungs- und Familienberatung verfügen in der Regel über beraterische und therapeutische Zusatzqualifikationen, vorrangig in etablierten Verfahren wie Systemische Therapie, Verhaltenstherapie sowie tiefenpsychologischen oder humanistischen Therapieverfahren. Manche haben sich für die Behandlung besonderer Zielgruppen, z. B. Trennungs-, Scheidungsfamilien, traumatisierte Personen, Pflegeeltern, Kinder psychisch kranker Eltern, belastete Eltern mit Babys und Kleinkindern oder Betroffene von sexueller Gewalt, weiterqualifiziert (bke, 2022). Weiterhin unterstützen und beraten Erziehungs- und Familienberatungsstellen andere Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrer*innen, z. B. in Fragen des Kinderschutzes.

Die dominierende methodische Ausrichtung in der Erziehungsberatung heute ist die Systemische Beratung und Familientherapie – nicht selten geprägt von einer lösungs- und ressourcenorientierten Haltung. Auch wenn diese in den letzten Jahren zunehmend von anderen Ansätzen wie bindungstheoretisch fundierten, trauma- oder körpertherapeutischen Verfahren ergänzt wurde, muss von einer Homogenisierung des Fachteams der Erziehungsberatung ausgegangen werden. Die ursprünglich anvisierte multidisziplinäre Ausrichtung der Fachteams findet sich auf Ebene der beraterischen und therapeutischen Ansätze nur noch vereinzelt wieder, insbesondere wenn in Stellen psychoanalytisch oder verhaltenstherapeutisch ausgebildete Psychotherapeut*innen mitarbeiten. Ihre Zahl schwindet jedoch allmählich (Reuser, 2024).
Das Angebotsspektrum der Beratungsstellen hat sich vor allem in den letzten beiden Jahrzehnten weit ausdifferenziert und umfasst je nach regionalen und kommunalen Gegebenheiten und Anforderungen heute eine Fülle von verschiedenen Aufgaben. In der jährlichen Statistik, die durch das Statistische Bundesamt erhoben wird, werden allerdings nur wenige Gründe für die Aufnahme von Beratung und den damit verbundenen Aufgabenbereichen der Erziehungsberatung erfasst. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) bemüht sich daher, die Leistungsbereiche von Beratungsstellen umfassender darzustellen. Neben den bereits oben erwähnten allgemeinen Aufgaben zählen zum Angebotsspektrum konkret die Versorgung zahlreicher Problembereiche im Zusammenhang mit
Auf diese und weitere Anlässe reagierten und reagieren Beratungsstellen mit zahlreichen spezifischen Angeboten, um bestimmte Zielgruppen noch besser erreichen zu können. So entstanden in den vergangenen Jahren Leistungen, die die Arbeitsweise von Berater*innen nachhaltig beeinflussten. So wurden bereits vor mehr als 15 Jahren die Frühen Hilfen mit Babybegrüßungsdiensten in Beratungsstellen integriert. Für gesellschaftlich besonders herausgeforderte Gruppen, wie z. B. von Armut bedrohte Familien, Familien mit psychisch und suchtkranken Eltern oder geflüchtete und zugewanderte Familien, wurden Konzepte entwickelt, bis hin zu Beratungsangeboten in verschiedenen Sprachen oder mit Sprachmittler*innen. Einen besonderen Schwerpunkt stellen vielerorts Projekte und Angebote dar, die sich den digitalen Welten der Kinder und Jugendlichen widmen. Diese üben einen immer größeren Einfluss auf junge Menschen aus, mit teilweise sehr konfliktbeladenen Auswirkungen auf das Familienleben. Andernorts finden sich in Beratungsstellen auch Angebote für Ratsuchende mit einem Familienmitglied mit Beeinträchtigung oder Behinderung, spezielle Diagnostik bei (Teil-)Leistungsstörungen oder zur Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung, Sozialberatung, aufsuchende Jugendarbeit usw. Die bke betont in einer ihrer Stellungnahmen zur Erziehungsberatung als sozialraumorientierte Hilfe, dass „heute in individueller Kombination mehr als 50 verschiedene Einzelaufgaben das Profil der Erziehungsberatung auszeichnet, von denen 20 spezifische Fortbildungen erfordern, um sie kompetent wahrnehmen zu können (bke, 2024, S. 9).
Bei all ihren fachlichen Tätigkeiten unterliegen Berater*innen grundsätzlich der Schweigepflicht. Die Klient*innen sollen dadurch die Möglichkeit erhalten und vor allem die Gewissheit haben, ihre Sorgen und Probleme auf der Basis eines geschützten, sicheren Rahmens reflektieren zu können. Herausfordernd für die Praxis stellt sich die Schweigepflicht allerdings in Fällen des Kinderschutzes oder auch in vom Gericht angeordneten Elternberatungen dar. Die fachlich notwendige interprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, wie dem Jugendamt, Verfahrensbeiständen, dem Gesundheitswesen oder auch Polizei und Justiz, bedarf in diesen Fällen meist einer Entbindung der Schweigepflicht seitens der Eltern. Ausgenommen sind deutliche Hinweise auf Kindeswohlgefährdung, was die Einleitung von internen und externen Verfahrensabläufen gemäß § 8a SGB VIII nach sich zieht.
Verstärkt durch die Corona-Pandemie bieten viele Beratungsstellen in den letzten Jahren eine breite Palette an digitalen Zugängen zur Beratung an. Neben der bereits seit Jahrzehnten etablierten schriftbasierten Onlineberatung haben insbesondere die Formate Videoberatung und Blended Counseling zugenommen. Darunter versteht man Beratungsformate, die eine planvolle Kombination aus digitalen und Präsenzelementen bieten, d. h. ein paralleles und gleichwertiges Nebeneinander an persönlicher, telefonischer Beratung, Gespräche per Videochat, schriftlicher Onlineberatung, vereinzelt sogar mithilfe von Chat-Foren oder Messenger-Diensten. Auch wenn zahlreiche Klient*innen (und auch Berater*innen) das persönliche Gespräch in der Präsenzberatung weiterhin favorisieren, haben sich digitale Formate etabliert und sind für bestimmte Zielgruppen oder situative Gegebenheiten empfehlenswert. So kann eine Kontaktaufnahme im distanzierteren Setting hinter einem Bildschirm, z. B. für Menschen mit sozialer Angstsymptomatik, aber auch für Jugendliche ein Zugang und Türöffner zu Beratungsleistungen sein. Getrennt lebende Eltern in regionaler Distanz können für regelmäßige Elterngespräche besser erreicht werden, und die Mitwirkung in Gremien und Arbeitskreisen sind ohne Videokonferenzen für viele Fach- und Leitungskräfte in Beratungsstellen kaum noch leistbar.
Die Beratungsleistung ist aber nicht nur darauf spezialisiert, bei Krisen und Problemen zu intervenieren, sondern überdies auch präventiv ausgerichtet, um langfristige und tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Dabei sollen unter anderem die Kompetenzen von Eltern und Jugendlichen nachhaltig gestärkt werden, z. B. indem familiäre Kommunikation verbessert und gesündere Beziehungsstrukturen entwickelt werden. Erziehungs- und Familienberatung hat also grundsätzlich die (Wieder-)Herstellung von Bewältigungskompetenzen der Klient*innen zum Ziel, um sowohl innere, emotionale als auch äußere, soziale Konflikte lösen zu können. Präventive Angebote finden in der Erziehungs- und Familienberatung auch außerhalb der Beratungsleistung z. B. in Form von Informationsangeboten in Schule und Kindertagesstätte statt. Je nach regionaler Ausrichtung und Tätigkeitsprofil einer Beratungsstelle gehören insofern Multiplikatorenangebote (z. B. Fallsupervisionen für Erzieher*innen), Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Vorträge im Rahmen der kommunalen Jugendarbeit), Gruppenarbeit mit Eltern (z. B. fachliche Begleitung offener Elterntreffs in Kindertagesstätten) oder Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Jungen- bzw. Mädchengruppen) zum üblichen Aufgabenspektrum.
Erziehungs- und Familienberatung stellt im Jahr 2026 einen unverzichtbaren Bestandteil des psychosozialen Hilfesystems in Deutschland dar. Die skizzierte Vielfalt ermöglicht eine hohe Flexibilität der Hilfegestaltung, mit der die Erziehungsberatung den unterschiedlichen Frage- und Problemstellungen der Ratsuchenden Rechnung tragen kann. Statistisch gesehen ist die Erziehungsberatung die häufigste in Anspruch genommene Form der Hilfe zur Erziehung in Deutschland (Fendrich et al., 2023). Für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien, die mit vielfältigen und komplexen Herausforderungen konfrontiert sind, spielt eine bedeutende Rolle, dass sie einen niedrigschwelligen, zeitnahen Zugang zu professioneller Hilfe erhalten, um ihre Schwierigkeiten zeitnah angehen zu können.
In einer Vielzahl von Feldstudien und Evaluationen wurde die Wirksamkeit der Erziehungsberatung mittlerweile überprüft. Aktuelle Ergebnisse aus der repräsentativen Wirksamkeitsevaluation zur Erziehungsberatung (Wir.EB) zeigen dabei besonders starke Verbesserungen beim familiären Zusammenleben, bei der Stärkung von Resilienz, bei der psychischen Integrität aller Familienmitglieder und bei der Steigerung der Erziehungskompetenz der Eltern (Arnold et al., 2018). Interessanterweise konnte diese Studie dabei auch für die Zeit der Corona-Pandemie in Deutschland gute Wirksamkeitsnachweise zur Erziehungs- und Familienberatung nachweisen (Arnold, 2023).
Trotz dieser ermutigenden Befunde muss konstatiert werden, dass die Anforderungen an die Erziehungsberatung in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind (bke, 2023). Auswirkungen der Polykrise, neue Technologien, veränderte Familienstrukturen und -leitbilder, Migration und soziale Ungleichheit sind nur einige der Faktoren, die Erziehung und Familie beeinflussen. Auch durch notwendige Reformen, wie die des SGB VIII hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) sind Beratungsstellen, wie auch andere Akteure der Jugendhilfe, aufgefordert, junge Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung neu zu adressieren. Die Umsetzungen und Antworten der Beratungsstellen erfolgen unter den Vorzeichen, dass die öffentlichen Haushalte in vielen Ländern und Kommunen Deutschlands unter Druck stehen und es eine begrenzte Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie verfügbarer Fachkräfte gibt. Es bleibt abzuwarten, wie die Erziehungsberatung die aktuellen Herausforderungen meistern wird. Fest steht, dass eine plurale, offene und soziale Gesellschaft kaum ohne institutionalisierte Erziehungs- und Familienberatung vorstellbar ist.
Arnold, J. (2023). Die Wirksamkeit der Erziehungs- und Familienberatung im Spiegel der Corona-Pandemie. Aktuelle Befunde aus der Evaluation Wir.EB. Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1 (23), S. 26–31.
Arnold, J., Macsenaere, M. & Hiller, S. (2018). Wirksamkeit der Erziehungsberatung – Ergebnisse der bundeweiten Studie Wir. EB. Lambertus, Freiburg.
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung [bke] (2022). Erziehungsberatung in Deutschland. Ergebnisse der Erhebung zum Stand am 31. 12. 2020. Fürth. Online abgerufen am 29.06.2024 unter: https://www.bke.de/sites/default/files/medien/dokumente/bkeerhebung2020.pdf
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung [bke] (2023). Wachsender Bedarf – bei Engpässen durch Kostensteigerungen. Bedarfsgerechte Anpassung der Ausstattung von Erziehungsberatungsstellen dringend erforderlich. Information für Erziehungsberatungsstellen, 2/23, S. 14–15. Online abgerufen am 29.06.2024 unter: https://www.bke.de/sites/default/files/medien/dokumente/stellungnahmen/info-23-2-wachsender-bedarf-bei-engpassen-durch-kostensteigerungen.pdf
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung [bke] (2024). Erziehungsberatung als sozialraumorientierte Hilfe. Information für Erziehungsberatungsstellen, 1/24, S. 4–11.
Fendrich, S., Tabel, A., Erdmann, J., Frangen, V., Göbbels-Koch, P. & Mühlmann, T. (2023). Monitor Hilfen zur Erziehung 2023. Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Forschungsverbund.
Reuser, B. (2024). Psychotherapeut:innen in Weiterbildung als Teil des Multidisziplinären Fachteams in der Erziehungsberatung. Familiendynamik, 49(4).
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