Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Juni 2021 hat der Gesetzgeber die präventive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe wesentlich gestärkt. Die Reform geht auf die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Arbeitsgruppe „Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern“ zurück. Ziel ist es, Familien frühzeitig und unbürokratisch in belastenden Lebenslagen zu unterstützen, bevor eine Kindeswohlgefährdung eintritt oder intensivere Hilfen wie Inobhutnahmen oder Sorgerechtsmaßnahmen erforderlich werden. § 20 KJSG i.V. § 28 schafft hierfür zu Leistungen einen niedrigschwelligen Zugang, der ohne formelle Antragstellung beim Jugendamt möglich ist.
In Mönchengladbach wird dieses Ziel durch ein kooperatives Modell umgesetzt: Vier Erziehungsberatungsstellen im Stadtgebiet – das Katholische Beratungszentrum, die Erziehungsberatungsstellen der Diakonie, der AWO sowie die städtische Erziehungsberatungsstelle – haben sich in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bereit erklärt, aktiv an der Vermittlung präventiver Familienpflege mitzuwirken. Die Beratungsstellen übernehmen die Bedarfserhebung und Vermittlung der Familienpflege. Alle vier Erziehungsberatungsstellen erklärten sich bereit, sicherzustellen, dass dieses Angebot für Familien, die über die umliegenden, themenspezifischen Beratungsstellen vermittelt werden, zugänglich ist.
Zielgruppe des Angebots sind Familien mit psychischen und/oder sozialen Belastungen – häufig aus unterschiedlichen sozio-kulturellen Kontexten. Die Familie befindet sich derzeit in einer vorübergehenden Notsituation, aus der sich ein Unterstützungsbedarf ergibt, der jedoch nicht das Ausmaß einer klassischen Hilfe zur Erziehung erreicht. Die elterliche Erziehungsfähigkeit ist grundsätzlich gegeben, und das Familiensystem zeigt keine Anzeichen eines pädagogischen Veränderungsbedarfs. Die Ausgestaltung der Hilfe nach § 20 SGB VIII erfolgt bedarfsorientiert im jeweiligen Einzelfall. Besonders Eltern mit psychischen und/oder Suchterkrankungen haben häufig Berührungsängste mit dem Jugendamt und befürchten staatliche Eingriffe. Durch die Vermittlung über eine neutrale Beratungsstelle kann diesen Familien frühzeitig und bedarfsgerecht geholfen werden.
In Mönchengladbach werden aktuell (Stand 3. Quartal 2025) 26 Familien mit insgesamt 87 Kindern im Alter zwischen 6 und 14 Jahren durch die Familienpflege unterstützt. Die Eltern sind zwischen 25 und 45 Jahre alt. Die Ursachen für den Unterstützungsbedarf liegen vor allem in psychischen und/oder sozialen Krisen innerhalb der Familiensysteme. Der Umfang der erbrachten Leistungen liegt zwischen zwölf und 20 Familienleistungseinheiten monatlich für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Anpassung und Optimierung der Leistungen möglich. Die inhaltliche Abstimmung erfolgt eng zwischen Familie, Familienpflege und Beratungsstelle.
Die Erfahrungen mit diesem präventiven Ansatz sind sehr positiv. 80 % der Familien berichten nach Abschluss der Maßnahme von einer spürbaren Entlastung und Stabilisierung des Familiensystems. In 20 % der Fälle war im Anschluss eine weiterführende Hilfe zur Erziehung erforderlich. Die betroffenen Eltern äußern durchweg Anerkennung für die unkomplizierte, passgenaue und auf Augenhöhe erfolgte Unterstützung. Die kollegiale Zusammenarbeit mit dem Träger der Familienpflege (Caritasverband) wird von allen Beteiligten als gewinnbringend eingeschätzt. Eine gesicherte Entlastung durch Familienpflege trägt dazu bei, dass sich die Eltern auf die Beratungsprozesse effizienter einlassen können.
Die unbürokratische und niedrigschwellige Umsetzung, in enger Vernetzung mit den bestehenden Beratungsstrukturen, hat sich somit als effektives Modell etabliert. Um das Angebot weiterzuentwickeln, sind folgende Maßnahmen in Planung:
Die bisherigen Erfahrungen verdeutlichen, dass das 2022 entwickelte Konzept einem kontinuierlichen Anpassungsprozess unterliegt, um den Bedarfen der Familien gerecht zu werden.
Frühzeitige Unterstützung schützt Kinder, stärkt Eltern und entlastet Systeme!
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