Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der LAG erfolgt auf persönlichen Antrag. Die Satzung der LAG sieht vor:
- Eine ordentliche Mitgliedschaft für alle MitarbeiterInnen, die in der Erziehungs- und Familienberatung entsprechend der Richtlinien des Landes NRW tätig sind.
- Eine außerordentliche Mitgliedschaft für alle Personen, die nicht in Erziehungsberatungsstellen arbeiten und die Ziele der LAG unterstützen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 39,- EUR im Jahr. Nebenamtliche (weniger als halbtags beschäftigte) Mitglieder zahlen im Jahr 19,50 EUR.
Als Mitglied
- erhalten Sie aktuelle Nachrichten der LAG in Form von Newslettern und dem LAG-Journal,
- erhalten Sie die Informationen der bke regelmäßig über unsere Geschäftsstelle zugesandt,
- besuchen Sie kostenfrei die Jahrestagung der LAG,
- besuchen Sie zum Mitgliedstarif die Fachtagungen der LAG,
- berechnet Ihnen die bke für die Teilnahme an den Kursen eine geringere Gebühr,
- sind Sie über die LAG vertreten in der bke - einem Netz von mehr als 2000 Mitgliedern bundesweit,
- stärken Sie Kompetenz und Qualität der Erziehungs- und Familienberatung in NRW.
Mitgliedsformulare und die notwendige Lastschrifteinzugsermächtigung erhalten Sie auf Anfrage bei der Geschäftsstelle. Bei Beitragsübernahme durch den Träger ist eine Rechnungsstellung möglich.
Zum Ausdrucken: Antrag auf Mitgliedschaft, Beiblatt zum Mitgliedsantrag (bitte auch ausfüllen)
Zum Ausdrucken: SEPA-Lastschriftmandat
Landesarbeitsgemeinschaft
für Erziehungsberatung NRW
Andrea Scharbert
Knauffstraße 14
51063 Köln
Tel.: 0221 / 6470931
E-Mail: info(at)lag-eb-nrw.de