Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der LAG erfolgt auf persönlichen Antrag. Die Satzung der LAG sieht vor:
- Eine ordentliche Mitgliedschaft für alle MitarbeiterInnen, die in der Erziehungs- und Familienberatung entsprechend der Richtlinien des Landes NRW tätig sind.
- Eine außerordentliche Mitgliedschaft für alle Personen, die nicht in Erziehungs-beratungsstellen arbeiten und die Ziele der LAG unterstützen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36,- EUR im Jahr. Nebenamtliche (weniger als halbtags beschäftigte) Mitglieder zahlen im Jahr 18,- EUR.
Als Mitglied
- haben Sie freien Zugang zum geschützten Bereich der Newsletter der LAG.
- erhalten Sie die Informationen der bke regelmäßig über unsere Geschäftsstelle zugesandt.
- besuchen Sie zum Mitgliedstarif die Tagungen der LAG.
- berechnet Ihnen die bke für die Teilnahme an den Kursen eine geringere Gebühr.
- sind Sie über die LAG vertreten in der bke - einem Netz von mehr als 2000 Mitgliedern bundesweit.
- stärken Sie Kompetenz und Qualität der Erziehungs- und Familienberatung in NRW.
Mitgliedsformulare und die notwendige Lastschrifteinzugsermächtigung erhalten Sie durch anklicken des Buttons. Bei Beitragsübernahme durch den Träger ist eine Rechnungsstellung möglich.

Antrag auf Mitgliedschaft

Formular Einzugsermächtigung
Bitte senden an:
- Landesarbeitsgemeinschaft
für Erziehungsberatung NRW
Manuela Schütz
Düsseldorfer Str. 16
47877 Willich